Wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind, gilt ein mündlich formulierter Auftrag, als mündlicher Vertrag. Der Auftraggeber kann kostenfrei einen schriftlichen Vertrag anfordern. Ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag ist für beide Parteien bindend. Vertragspersonen sind der namentlich genannte Auftraggeber und die Mobile Diskothek“ Inh. Nino Ziomek.
In Ausnahmefällen kann auch kostenfrei, ein schriftlicher Vertrag verlangt werden.
Grundsätze des Vertrages:
Der Auftraggeber und die Mobile Diskothek einigen sich auf einen Veranstaltungstermin. Dieser Termin ist für beide Geschäftsteilnehmer bindend. Der Auftraggeber verpflichten sich, max. 72 Std. vor Veranstaltungstermin, kostenfrei den Ausfall des anstehenden Termins bekannt zu geben.
Ein Grund muss dabei nicht angegeben werden.
Die Mobile Diskothek behält sich vor, nach späterer Bekanntgabe als 72 Std. vor Beginn der geplanten Veranstaltung, einen Unkostenbetrag in Höhe von 50 Euro in Rechnung zu stellen. Im Fall, das die Mobile Diskothek den ursprünglichen Termin nicht wahrnehmen kann, sorgt diese für musikalischen Ersatz und trägt auch die Mehrkosten. Dabei beschränkt sich der Ersatz nur auf die Sicherstellung der musikalische Unterhaltung. Extra Angebote oder entfallende Angebote, die in einem Gesamtpaket besprochen wurden, werden nicht ersetzt. Insbesondere kein Ersatz für das Slush-Eis. Der Auftraggeber stellt mindestens eine Möglichkeit der Stromabnahme bereit. Mindestens eine Steckdose für 230 Volt. Stromverteiler werden von der Mobilen Diskothek mitgebracht.
Der Auftraggeber erhält eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Der zu zahlende Betrag ist unmittelbar nach Veranstaltungsende zu übergeben.
Der Auftraggeber hat bei Vertragsabschluss einen Anspruch auf die musikalisch Unterhaltung und deren Technik zur Umsetzung, sowie das angebotene Slush-Eis: 80 Portionen, das im Preis einbezogen ist.
Der Anspruch auf das Eis beginnt ca. 1,5 Std. nach der Ankunft, bzw. Aufbau und verlischt nach Beendigung der Veranstaltung. Der Kunde kann sich das übrig gebliebene Eis mitnehmen. Für entsprechende Transportgelegenheit hat der Kunde zu sorgen. Eine Ãœbergabe oder Nachlieferung des restlichen Eises, zu einem späteren Zeitpunkt, ist nicht möglich. Restliche Eisportionen werden nicht dem ausgehandelten Preis abgezogen.
* Slush-Eis ist nur gratis in Verbindung mit einem Auftrag der Mobilen-Diskothek.
Technische Effektgeräte zur weiteren Unterhaltung, z.B. Luftblasenmaschine, Laserpointer, Lichtorgel usw. sind im Angebot eingeschlossen, aber nicht zwingend erforderlich, da Geräte ausfallen können oder der Stellplatz nicht ausreicht, oder durch andere Effekte ausgetauscht, bzw. ersetzt werden.
Die Mobile Diskothek behält sich das Recht vor, von Kunden mitgebrachte CDs, die am Tag der Veranstaltung zum Einsatz kommen sollen, auf dessen musikalischen Unterhaltungswert zu prüfen. Lieder mit übertriebenen pornografischen Inhalt, werden abgelehnt.
Eine Anmerkung zum Schluss:
Die Mobile Diskothek fühlt sich am Tag der Veranstaltung dem Auftraggeber verpflichtet und richtet sich nach dessen Anweisungen. Wenn nicht anders besprochen, ist die Mobile Diskothek bestrebt, das Wohlgefallen der Gäste genüge zu tun.
Grundlegende Ereignisse, die das übliche Geschäftsgebaren und den Sinn einer Diskothek oder Feier unterbinden, werden nur vom Auftraggeber entgegengenommen.
Freundlichst Nino Ziomek
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