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Mobile Diskothek

Montag - Freitag 14:00 - 18:30 Uhr

Samstag 10:00 - 13:30

Sonntag geschlossen

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Herzlich Willkommen im Bereich: Mobile Diskothek AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mobilen Diskothek

Ich bitte Sie, meine allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durchzulesen,  damit Unklarheiten oder Widersprüche im Vorfeld geregelt werden können

Wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind, gilt ein mündlich  formulierter Auftrag, als mündlicher Vertrag. Der Auftraggeber kann  kostenfrei einen schriftlichen Vertrag anfordern. Ein mündlicher oder  schriftlicher Vertrag ist für beide Parteien bindend. Vertragspersonen  sind der namentlich genannte Auftraggeber und die Mobile Diskothek“  Inh. Nino Ziomek.

In Ausnahmefällen kann auch kostenfrei, ein schriftlicher Vertrag verlangt werden.

Grundsätze des Vertrages:

Der Auftraggeber und die Mobile Diskothek einigen sich auf einen  Veranstaltungstermin. Dieser Termin ist für beide Geschäftsteilnehmer  bindend. Der Auftraggeber verpflichten sich, max. 72 Std. vor  Veranstaltungstermin, kostenfrei den Ausfall des anstehenden Termins  bekannt zu geben.

Ein Grund muss dabei nicht angegeben werden.

Die Mobile Diskothek behält sich vor, nach späterer Bekanntgabe als 72 Std. vor Beginn der geplanten Veranstaltung, einen Unkostenbetrag in Höhe von 50 Euro in Rechnung zu stellen. Im Fall, das die Mobile Diskothek den  ursprünglichen Termin nicht wahrnehmen kann, sorgt diese für  musikalischen Ersatz und trägt auch die Mehrkosten. Dabei beschränkt sich der Ersatz nur auf die Sicherstellung der musikalische Unterhaltung. Extra Angebote oder entfallende Angebote, die in einem  Gesamtpaket besprochen wurden, werden nicht ersetzt. Insbesondere kein  Ersatz für das Slush-Eis. Der Auftraggeber stellt mindestens eine  Möglichkeit der Stromabnahme bereit. Mindestens eine Steckdose für 230 Volt. Stromverteiler werden von der Mobilen Diskothek mitgebracht.

Der Auftraggeber erhält eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Der zu zahlende Betrag ist unmittelbar nach Veranstaltungsende zu übergeben.

Der Auftraggeber hat bei Vertragsabschluss einen Anspruch auf die  musikalisch Unterhaltung und deren Technik zur Umsetzung, sowie das angebotene Slush-Eis: 80 Portionen, das im Preis einbezogen ist.

Der Anspruch auf das Eis beginnt ca. 1,5 Std. nach der Ankunft, bzw. Aufbau und verlischt nach Beendigung der Veranstaltung. Der Kunde kann sich  das übrig gebliebene Eis mitnehmen. Für entsprechende  Transportgelegenheit hat der Kunde zu sorgen. Eine Ãœbergabe oder  Nachlieferung des restlichen Eises, zu einem späteren Zeitpunkt, ist  nicht möglich. Restliche Eisportionen werden nicht dem ausgehandelten  Preis abgezogen.

* Slush-Eis ist nur gratis in Verbindung mit einem Auftrag der Mobilen-Diskothek.

Technische Effektgeräte zur weiteren Unterhaltung, z.B. Luftblasenmaschine,  Laserpointer, Lichtorgel usw. sind im Angebot eingeschlossen, aber nicht zwingend erforderlich, da Geräte ausfallen können oder der Stellplatz  nicht ausreicht, oder durch andere Effekte ausgetauscht, bzw. ersetzt  werden.

Die Mobile Diskothek behält sich das Recht vor, von Kunden mitgebrachte CDs, die am Tag der Veranstaltung zum Einsatz kommen sollen, auf dessen  musikalischen Unterhaltungswert zu prüfen. Lieder mit übertriebenen  pornografischen Inhalt, werden abgelehnt.

Eine Anmerkung zum Schluss:

Die Mobile Diskothek fühlt sich am Tag der Veranstaltung dem Auftraggeber  verpflichtet und richtet sich nach dessen Anweisungen. Wenn nicht anders besprochen, ist die Mobile Diskothek bestrebt, das Wohlgefallen der  Gäste genüge zu tun.

Grundlegende Ereignisse, die das übliche Geschäftsgebaren und den Sinn einer  Diskothek oder Feier unterbinden, werden nur vom Auftraggeber  entgegengenommen.

Freundlichst Nino Ziomek